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VG München, 25.07.2012 - M 7 K 12.2199 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 15.12.2006 - 24 ZB 06.2743
Kostenerhebung für das Abschleppen eines PKW; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; …
Auszug aus VG München, 25.07.2012 - M 7 K 12.2199
Zunächst begegnet es grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken, wenn solche Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden, auch im Hinblick auf die Tatsache, dass die Kosten dann an Dritte weitergegeben werden (BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006 - 24 ZB 06.2743 - Rz 30).Die gemäß der Anlage Nr. 3.2 zu den Richtlinien zur Erhebung von Kosten und anderen öffentlich-rechtlichen Geldleistungen durch die Polizei (KR-Pol) geforderte Amtshandlungsgebühr in Höhe von EUR 48,- bewegt sich im unteren Bereich des in § 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 PolKV für eine unmittelbare Ausführung einer Maßnahme bzw. eine Sicherstellung genannten Rahmens von EUR 20 bis 5.000 bzw. EUR 20 bis 1.250 (vgl. BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006, aaO, Rz 29).
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 1 S 484/09
Verkehrszeichen - Sichtbarkeitsgrundsatz - Rückforderung von Abschleppkosten
Auszug aus VG München, 25.07.2012 - M 7 K 12.2199
Da der Zweck der Maßnahme, das aus dem Halteverbot resultierende sofort vollziehbare Wegfahrgebot durchzusetzen (vgl. VGH BW, U. v. 20. Januar 2010 - 1 S 484/09 - Rz 16), durch Inanspruchnahme des Klägers, der im maßgeblichen Zeitpunkt der Anordnung nicht zugegen bzw. jederzeit erreichbar war, nicht rechtzeitig erreicht werden konnte, lagen die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 Satz 1 PAG für die unmittelbare Ausführung der Maßnahme, hier durch einen Beauftragten, vor. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2000 - 5 A 5135/99
Ein verbotswidrig innerhalb des 5-m-Abstands im Einmündungs- oder …
Auszug aus VG München, 25.07.2012 - M 7 K 12.2199
In Anbetracht dessen kann offen bleiben, ob es auf eine konkrete Behinderung überhaupt ankommt oder ob bei einem derartigen Parkverstoß nicht vielmehr von einer Funktionsbeeinträchtigung des Parkverbots nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO auszugehen ist (so OVG NW, B. v. 9. Juni 2000 - 5 A 5135/99 - für ein 2, 90 m von dem Schnittpunkt der Einmündung abgestelltes Fahrzeug; VG Aachen, 5. Juli 2010 - 6 K 512/08 - Rz 44 ff.).
- VGH Bayern, 17.04.2008 - 10 B 08.449
Vorlaufzeit von drei Tagen bevor nach einer Dauerparkflächenänderung …
Auszug aus VG München, 25.07.2012 - M 7 K 12.2199
Danach setzt die Kostenerhebung voraus, dass die Polizei anstelle des Verantwortlichen eine Sache sichergestellt bzw. eine Maßnahme unmittelbar ausgeführt hat und die abgerechneten Kosten dafür angefallen sind; des Weiteren nach allgemeiner Meinung, dass die zugrunde liegende Maßnahme im maßgeblichen Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens rechtmäßig gewesen ist (…Schmidbauer/Steiner, PAG/POG, 2. Aufl., Art. 76 PAG Rz 28, Art. 11 PAG Rz 22;… Berner/Köhler, PAG, 20. Aufl. 2010, Art. 76 Rz 23; BayVGH, U. v. 17. April 2008 - 10 B 08.449 - Rz 12). - VG Aachen, 05.07.2010 - 6 K 512/08
Abschleppen, Kreuzungsbereich, Einmündungsbereich
Auszug aus VG München, 25.07.2012 - M 7 K 12.2199
In Anbetracht dessen kann offen bleiben, ob es auf eine konkrete Behinderung überhaupt ankommt oder ob bei einem derartigen Parkverstoß nicht vielmehr von einer Funktionsbeeinträchtigung des Parkverbots nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO auszugehen ist (so OVG NW, B. v. 9. Juni 2000 - 5 A 5135/99 - für ein 2, 90 m von dem Schnittpunkt der Einmündung abgestelltes Fahrzeug; VG Aachen, 5. Juli 2010 - 6 K 512/08 - Rz 44 ff.). - VGH Bayern, 12.11.2001 - 24 B 00.2655
Auszug aus VG München, 25.07.2012 - M 7 K 12.2199
Der Vergütungsanspruch des Unternehmers entsteht nach den auf der Grundlage des Rahmen-Tarifvertrags des Polizeipräsidiums München mit den in München tätig werdenden Abschleppunternehmern vom 1. Mai 2005 geschlossenen Verträgen mit Bestätigung des eingehenden polizeilichen Funkspruchs und dem unverzüglichen Ausrücken des Abschleppwagens, ohne dass es eine Rolle spielt, wie weit dieser bereits gefahren ist (vgl. BayVGH, U. v. 12. November 2001 - 24 B 00.2655 - Rz 22; VG München, U. v. 10. November 2010 - M 7 K 10.1297 -). - VG München, 09.05.2007 - M 7 K 07.178
Auszug aus VG München, 25.07.2012 - M 7 K 12.2199
Nach der Rechtsprechng der Kammer führt selbst das nur teilweise Parken im abgerundeten Einmündungsbereich regelmäßig zu einer konkreten Behinderung, da es in der Regel wegen der Beeinträchtigung des Abbiegeverkehrs aber auch der Sichtverhältnisse eine konkrete Gefahr hervorruft und damit zu einer konkreten Unfallgefahr führt (VG München, U. v. 28. Januar 2011 - M 7 K 10.4616 -, U. v. 9. Mai 2007 - M 7 K 07.178 - Rz 15 m.w.N., U. v. 9. Spril 2004 - M 7 K 04.1282 - Rz 17). - VG München, 09.07.2004 - M 7 K 04.1282
Auszug aus VG München, 25.07.2012 - M 7 K 12.2199
Nach der Rechtsprechng der Kammer führt selbst das nur teilweise Parken im abgerundeten Einmündungsbereich regelmäßig zu einer konkreten Behinderung, da es in der Regel wegen der Beeinträchtigung des Abbiegeverkehrs aber auch der Sichtverhältnisse eine konkrete Gefahr hervorruft und damit zu einer konkreten Unfallgefahr führt (VG München, U. v. 28. Januar 2011 - M 7 K 10.4616 -, U. v. 9. Mai 2007 - M 7 K 07.178 - Rz 15 m.w.N., U. v. 9. Spril 2004 - M 7 K 04.1282 - Rz 17).